Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Steuerpflicht folgender Umsätze:
1. Erlöse aus den Anzeigen in den Programmheften
2. Erlöse aus den Ausstellungsvitrinen und
3. Erstattung von Lohnkosten durch das "kleine" Theater in G.
Die Klägerin ist eine gemeinnützige Körperschaft. Alleinige Gesellschafterin ist die Stiftung ...theater N. Satzungsmäßiger Gegenstand der Klägerin ist die Führung und Unterhaltung eines Theaterbetriebs in der Funktion einer Landesbühne zur gemeinnützigen Pflege der Bühnenkunst und Verbreitung künstlerisch wertvoller und unterhaltender Werke.
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