FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 01.03.2001
3 K 125/98
Normen:
AO 1977 § 110 ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; AO 1977 § 124 Abs. 3 ; AO 1977 § 125 Abs. 1 ; AO 1977 § 162 ; AO 1977 § 164 Abs. 1 ; AO 1977 § 355 Abs. 1 ;

Widerlegung der Drei-Tages-Zugangsfiktion eines Verwaltungsakts; Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung nicht unwirksam

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 01.03.2001 - Aktenzeichen 3 K 125/98

DRsp Nr. 2001/10662

Widerlegung der Drei-Tages-Zugangsfiktion eines Verwaltungsakts; Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung nicht unwirksam

1. Die Fiktion des Zugangs eines Steuerbescheids am dritten Tag nach seiner Aufgabe zur Post -und der Beginn der Einspruchsfrist- wird nicht durch die Vorlage eines Briefumschlags des Finanzamts mit einem Freiststempeldatum wiederlegt, woraus sich eine Aufgabe des Briefs zur Post erst Wochen nach dem Datum aufgrund der Drei-Tages-Fiktion ergibt, wenn aber dem Steuerpflichtigen an diesem späteren Tag mehrere andere Steuerbescheide zugeschickt wurden. 2. Ein wegen Nichtabgabe der Jahressteuererklärung geschätzter Umsatzsteuerbescheid ist auch dann nicht unwirksam und nichtig, wenn das FA den Schätzungsbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen hat.

Normenkette:

AO 1977 § 110 ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; AO 1977 § 124 Abs. 3 ; AO 1977 § 125 Abs. 1 ; AO 1977 § 162 ; AO 1977 § 164 Abs. 1 ; AO 1977 § 355 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Umsatzsteuerbescheid, der aufgrund geschätzter Besteuerungsgrundlagen ergangen ist, aufgrund der nach Klageerhebung abgegebenen Steuererklärung zu ändern ist und ob der Einspruch gegen den Schätzungsbescheid rechtzeitig erhoben wurde.