Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Strittig ist der Widerruf der Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten.
Der Kläger ist als Unternehmensberater unternehmerisch tätig und versteuert seine Umsätze aufgrund der unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilten Genehmigung vom 2.April 1987 nach vereinnahmten Entgelten.
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