LG Dresden - Urteil vom 26.07.1996
7 O 87/96
Normen:
BGB §§ 157, 242, 812 ; UStG § 4 Nr. 9 lit. a;
Fundstellen:
NJW-RR 1997, 242

LG Dresden - Urteil vom 26.07.1996 (7 O 87/96) - DRsp Nr. 1997/4180

LG Dresden, Urteil vom 26.07.1996 - Aktenzeichen 7 O 87/96

DRsp Nr. 1997/4180

Wird bei einem Grundstückskaufvertrag vereinbart, daß der vereinbarte Kaufpreis die Umsatzsteuer enthält, so stellt es keinen nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage dar, wenn sich nachträglich herausstellt, daß der Vertrag wegen der ausgelösten Grunderwerbssteuerpflicht nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Dem Käufer steht daher kein Anspruch auf Rückgewähr des Umsatzsteueranteils zu.

Normenkette:

BGB §§ 157, 242, 812 ; UStG § 4 Nr. 9 lit. a;
Fundstellen
NJW-RR 1997, 242