FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.04.2022
7 K 7239/19
Normen:
UStG § 27 Abs. 19 S. 3;

Wirken des Abtretens von Zahlungsansprüchen zur Tilgung von Umsatzsteuerlasten

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2022 - Aktenzeichen 7 K 7239/19

DRsp Nr. 2022/8730

Wirken des Abtretens von Zahlungsansprüchen zur Tilgung von Umsatzsteuerlasten

Tenor

Die Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer 2012 und 2013 vom 24.08.2020 werden in der Weise geändert, dass die Tilgung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 UStG durch Abtretung der Ansprüche der Klägerin gegenüber der B... GmbH & Co. KG in Höhe von 2.003,78 € für 2012 und 467,57 € für 2013 jeweils zum 04.07.2018 erfolgt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

UStG § 27 Abs. 19 S. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob für die Tilgung der Umsatzsteuerzahllasten aus der Rückgängigmachung der Steuerschuldnerschaft der Leistungsempfänger B... GmbH & Co. KG, der C... GmbH Co. KG, der D... AG, E... GmbH, F... GmbH & Co. KG und G... GmbH & Co. KG in den Jahren 2012 und 2013 auf den Zeitpunkt der Annahme der Abtretungen durch den Beklagten oder auf die Zeitpunkte der Aufrechnung mit deren Umsatzsteuererstattungsansprüchen abzustellen ist, mithin, ob diese Abtretungen gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Umsatzsteuergesetz - UStG - an Zahlungs statt wirken.