Wirksame Berichtigung des Steuerbetrags (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG (1980))
BFH, Urteil vom 29.10.1992 - Aktenzeichen V R 48/90
DRsp Nr. 1996/11701
Wirksame Berichtigung des Steuerbetrags (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG (1980))
»Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und steht fest, daß der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung weder in Anspruch genommen hat noch künftig geltend machen kann, liegt eine wirksame Berichtigung des Steuerbetrags i.S. des § 14 Abs. 2 S. 2 UStG (1980) bereits dann vor, wenn eine vom Unternehmer erstellte schriftliche Berichtigung des Steuerbetrags dem Leistungsempfänger zugeht, ohne daß der Unternehmer die ursprüngliche Rechnung zurückerhält.«