FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.07.2022
7 K 7068/21
Normen:
UStG § 4 Nr. 14;

Wirksamkeit der erklärten Klagerücknahme hinsichtlich Befreiung von der Umsatzsteuer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.07.2022 - Aktenzeichen 7 K 7068/21

DRsp Nr. 2022/12943

Wirksamkeit der erklärten Klagerücknahme hinsichtlich Befreiung von der Umsatzsteuer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klage wirksam zurückgenommen ist.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin die Klage wirksam zurückgenommen hat und im Bejahensfall, ob ihre Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Klägerin legte im Jahr 2007 die staatliche Prüfung in der Altenpflege nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Altenpflegegesetzes vom 17.11.2000 vor dem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich ab. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales C... erteilte ihr mit einer Urkunde vom 10.06.2013 die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" aufgrund des Altenpflegegesetzes. Am 10.06.2013 zeigte die Klägerin gemäß § 14 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25.05.2006 den Beginn ihrer Selbständigkeit beim Landesamt für Gesundheit und Soziales C... an.

Die Klägerin ist seit dem 01.03.2010 als Altenpflegerin selbständig tätig.

In den Streitjahren war die Klägerin in dieser Eigenschaft für 10 verschiedene Auftraggeber tätig, überwiegend ambulante Pflegedienste, die teilweise auch Wohngemeinschaften unterhielten, in geringerem Umfang auch für Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen.