FG Saarland - Urteil vom 01.06.2016
2 K 1184/14
Normen:
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 2; UStG § 8 Abs. 2;

Wirksamkeit einer im Insolvenzverfahren erklärten Aufrechnung gegen einen Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch

FG Saarland, Urteil vom 01.06.2016 - Aktenzeichen 2 K 1184/14

DRsp Nr. 2016/20029

Wirksamkeit einer im Insolvenzverfahren erklärten Aufrechnung gegen einen Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch

Tenor

Unter Änderung des Abrechnungsbescheids vom 11. Juni 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Mai 2014 wird festgestellt, dass der sich aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung für September 2012 ergebende Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch besteht, da er nicht durch Aufrechnung erloschen ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 2; UStG § 8 Abs. 2;

Tatbestand

Das Verfahren betrifft die Frage der Wirksamkeit einer vom Beklagten im Insolvenzverfahren erklärten Aufrechnung gegen einen Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch.