UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9, § 10 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
BB 1992, 1482
BFHE 165, 567
BFHE 167, 567
BStBl II 1992, 705
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,
Zahlung eines Apothekers für Vermietung von Räumen an Arzt
BFH, Urteil vom 20.02.1992 - Aktenzeichen V R 107/87
DRsp Nr. 1996/11459
Zahlung eines Apothekers für Vermietung von Räumen an Arzt
»Zahlt ein Apotheker einem Hauseigentümer dafür etwas, daß dieser Praxisräume einem Arzt (mietweise oder unentgeltlich) überläßt, kann zwischen dem Apotheker und dem Hauseigentümer ein eigener Leistungsaustausch vorliegen.«
Normenkette:
UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9, § 10 Abs. 1 S. 3;
Gründe:
I.
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