Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Zahlung eines Solidarbeitrags zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung -GKV- zu einer Minderung der Entgelte für Arzneimittellieferungen führte.
Die Klägerin ist umsatzsteuerliche Organträgerin (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) der ... GmbH (im Folgenden: GmbH).
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