FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.10.2025
7 K 7160/22
Normen:
UStG § 4 Nr. 8 Buchst. g; UStG § 4 Nr. 10 Buchst. a;

Zahlungen zur Haftungsfreistellung bei Bootsvermietung als Entgelte für umsatzsteuerfreie Leistungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.10.2025 - Aktenzeichen 7 K 7160/22

DRsp Nr. 2025/14639

Zahlungen zur Haftungsfreistellung bei Bootsvermietung als Entgelte für umsatzsteuerfreie Leistungen

Wenn ein Bootsvermieter im Zusammenhang mit einzelnen Bootsvermietungen mit den Kunden vereinbart, dass die nach den AGB bestehende Haftungsbeschränkung für fahrlässig herbeigeführte Schäden gegen ein Sonderentgelt auf Null reduziert wird, erzielt er dadurch keine nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG oder § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG steuerfreien Umsätze.

Tenor

Die Umsatzsteuer 2010 und 2011 wird unter Änderung der Umsatzsteuerbescheide 2010 und 2011 vom 06.05.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.09.2022 auf ... € für 2010 und auf ... € für 2011 festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 8 Buchst. g; UStG § 4 Nr. 10 Buchst. a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob Zahlungen zum Ausschluss einer Selbstbeteiligung bei Schäden, die im Zusammenhang mit der Anmietung von Hausbooten entstehen könnten, (sog. All-Inclusive-Pauschalen) Entgelte für umsatzsteuerfreie Leistungen der Klägerin darstellen sowie ob in 2010 und 2011 Hinzuschätzungen zu den erklärten Umsätzen gerechtfertigt sind.

- - - - - - - - - -