Die Umsatzsteuer 2010 und 2011 wird unter Änderung der Umsatzsteuerbescheide 2010 und 2011 vom 06.05.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.09.2022 auf ... € für 2010 und auf ... € für 2011 festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob Zahlungen zum Ausschluss einer Selbstbeteiligung bei Schäden, die im Zusammenhang mit der Anmietung von Hausbooten entstehen könnten, (sog. All-Inclusive-Pauschalen) Entgelte für umsatzsteuerfreie Leistungen der Klägerin darstellen sowie ob in 2010 und 2011 Hinzuschätzungen zu den erklärten Umsätzen gerechtfertigt sind.
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