BFH - Urteil vom 18.04.2012
XI R 14/10
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 15.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 434/07

Zeitliche Grenzen des Vorsteuerabzugs

BFH, Urteil vom 18.04.2012 - Aktenzeichen XI R 14/10

DRsp Nr. 2012/18446

Zeitliche Grenzen des Vorsteuerabzugs

1. NV: Ist ein Gegenstand sowohl für eine unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen (gemischte Nutzung), kann der Steuerpflichtige (Unternehmer) den Gegenstand a) insgesamt seinem Unternehmen zuordnen, b) ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder c) ihn im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung seinem Unternehmensvermögen zuordnen (Zuordnungswahlrecht). 2. NV: Diese Zuordnungsgrundsätze gelten auch bei Herstellung oder Erwerb eines Gegenstands durch zwei eine Gemeinschaft bildende Ehegatten. 3. NV: Die sofort bei Leistungsbezug zu treffende Zuordnungsentscheidung ist "zeitnah" zu dokumentieren. 4. NV: Keine "zeitnahe" Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn die Zuordnungsentscheidung dem Finanzamt erst nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von Steuererklärungen (31. Mai des Folgejahres) mitgeteilt wird (Anschluss an BFH-Urteile vom 15.12.2011 V R 48/10, BFH/NV 2012, 808 und vom 7.7.2011 V R 42/09, BFH/NV 2011, 1980).