I. Die Eltern sind seit 1983 verheiratet, leben aber seit Juli 1991 getrennt. Aus der Ehe ist das am 20.07.1989 geborene Kind Margaret hervorgegangen.
Zwischen den Eltern ist beim Familiengericht ein Scheidungsverfahren anhängig. In diesem Verfahren wurde mit einer einstweiligen Anordnung vom 29.10.1991 die elterliche Sorge des Kindes der Mutter übertragen. Die einstweilige Anordnung war erforderlich geworden, weil der Vater das Kind in die USA entführt hatte. Seit dem 26.03.1992 lebt Margaret wieder bei der Mutter in München.
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