Der Kläger war mit dem Einzelunternehmen A KG, Inh. ... A, unternehmerisch tätig. Das Unternehmen war im Handelsregister eingetragen. Der Kläger war ferner u.a. alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der "A T GmbH", die 2001 in "RF GmbH" (R-GmbH) umbenannt wurde, sowie der L H GmbH (L-GmbH).
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