FG Hessen - Urteil vom 13.06.2014
1 K 108/11
Normen:
UStG § 3 Abs. 6; UStG § 4 Nr. 1b; UStG § 6a;

Zeitpunkt der Lieferung bei Einlieferung der Ware in ein Lager des Abnehmers

FG Hessen, Urteil vom 13.06.2014 - Aktenzeichen 1 K 108/11

DRsp Nr. 2014/12040

Zeitpunkt der Lieferung bei Einlieferung der Ware in ein Lager des Abnehmers

Eine umsatzsteuerrechtliche Lieferung liegt vor, wenn Substanzwert und Ertrag an dem betreffenden Gegenstand unbedingt und endgültig an den Empfänger übertragen werden. Sollen nach den vertraglichen Vereinbarungen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Waren von dem Lieferanten auf den Abnehmer mit Einlieferung in ein Lager auf dem Betriebsgelände des Abnehmers übergehen, geht im Zeitpunkt der Einlieferung in das Lager die Verfügungsmacht auf den Empfänger über, auch wenn der Kaufpreis für die gelieferten Waren erst mit deren Entnahme aus dem Lager zu entrichten ist und die Zulieferteile bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Lieferanten bleiben.

Die Umsatzsteuerbescheide für 2001 bis 2005, jeweils vom 12. April 2010, werden unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 9. Dezember 2010 dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2001 auf ... EUR, für 2002 auf ..., für 2003 auf ... EUR, für 2004 auf ... EUR und für 2005 auf ... EUR festgesetzt wird.