Die Umsatzsteuerbescheide für 2001 bis 2005, jeweils vom 12. April 2010, werden unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 9. Dezember 2010 dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2001 auf ... EUR, für 2002 auf ..., für 2003 auf ... EUR, für 2004 auf ... EUR und für 2005 auf ... EUR festgesetzt wird.
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