BFH - Urteil vom 20.10.2016
V R 64/14
Normen:
UStDV § 71 Abs. 5; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 13.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5083/14

Zeitpunkt der Nachholung des Vorsteuerabzugs bei Berichtigung einer ursprünglich den Anforderungen nicht entsprechenden Rechnung

BFH, Urteil vom 20.10.2016 - Aktenzeichen V R 64/14

DRsp Nr. 2017/2317

Zeitpunkt der Nachholung des Vorsteuerabzugs bei Berichtigung einer ursprünglich den Anforderungen nicht entsprechenden Rechnung

Wird zunächst eine Rechnung ausgestellt, die den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG nicht entspricht und wird diese Rechnung später nach § 31 Abs. 5 UStDV berichtigt, so kann das Recht auf Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG aufgrund der berichtigten Rechnung für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, indem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. November 2014 5 K 5083/14 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 12. Dezember 2011 aufgehoben.

Die Umsatzsteuer 2005 wird unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids des Beklagten vom 22. August 2011 auf ... € festgesetzt.

Die Umsatzsteuer 2006 wird unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids des Beklagten vom 22. August 2011 auf ... € festgesetzt.

Die Kosten des Revisionsverfahrens/des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UStDV § 71 Abs. 5; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1;

Gründe