FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 30.09.2004
3 K 2263/03
Normen:
UStG (1993) § 10 Abs. 1 S. 2 § 10 Abs. 1 S. 1, 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a ; BGB § 812 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 570
Steuertelex 2005, 374

Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung von Doppel- und Überzahlungen der Kunden des Unternehmers; Umsatzsteuer 1994

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.09.2004 - Aktenzeichen 3 K 2263/03

DRsp Nr. 2005/754

Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung von Doppel- und Überzahlungen der Kunden des Unternehmers; Umsatzsteuer 1994

1. Die Doppel- bzw. Überzahlungen der Kunden des Unternehmers, der seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuert, gehören zu dessen Entgelt i. S. des § 10 Abs. 1 S. 2 UStG für die von ihm an die Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen. 2. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gebietet aber, dass die Über- bzw. Doppelzahlungen erst in dem Voranmeldungszeitraum, in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG, der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen sind, in dem bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass die Kunden als Leistungsempfänger den ihnen nach § 812 Abs. 1 BGB zustehenden bereicherungsrechtlichen Anspruch nicht mehr geltend machen werden.

Normenkette:

UStG (1993) § 10 Abs. 1 S. 2 § 10 Abs. 1 S. 1, 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a ; BGB § 812 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Über- bzw. Doppelzahlungen.

Die Klägerin handelt mit Nahrungs- und Genussmitteln. Sie ermittelt ihrem Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich und versteuert ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten.