BFH - Urteil vom 27.07.2021
V R 27/20
Normen:
FGO § 135 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 129
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 23.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 2945/19

Zeitpunkt des Erlasses von Änderungsbescheiden zur UmsatzsteuerErstattungsanspruch des Leistungsempfängers in BauträgerfällenKeine Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung des Bauleistenden

BFH, Urteil vom 27.07.2021 - Aktenzeichen V R 27/20

DRsp Nr. 2021/18993

Zeitpunkt des Erlasses von Änderungsbescheiden zur Umsatzsteuer Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers in Bauträgerfällen Keine Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung des Bauleistenden

NV: In den sog. Bauträgerfällen (§ 27 Abs. 19 Satz 1 UStG) führt der Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung des Bauleistenden nach § 171 Abs. 14 AO, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Leistungsempfänger (Bauträger) bereits Festsetzungsverjährung beim Leistenden eingetreten war (Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 27.07.2021 – V R 3/20, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.07.2020 – 12 K 2945/19 und die Umsatzsteuer-Änderungsbescheide 2009 bis 2012 vom 25.10.2019 aufgehoben.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

FGO § 135 Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die Umsatzsteuer-Änderungsbescheide 2009 bis 2012 (Streitjahre) vom 25.10.2019 erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist erlassen wurden.