Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.07.2020 – 12 K 2945/19 und die Umsatzsteuer-Änderungsbescheide 2009 bis 2012 vom 25.10.2019 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, ob die Umsatzsteuer-Änderungsbescheide 2009 bis 2012 (Streitjahre) vom 25.10.2019 erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist erlassen wurden.
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