FG Niedersachsen - Urteil vom 07.05.2010
16 K 189/09
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
EFG 2011, 87

Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutztem EFH; Zuordnungsentscheidung; Gemischt genutztes EFH

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.05.2010 - Aktenzeichen 16 K 189/09

DRsp Nr. 2010/23029

Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutztem EFH; Zuordnungsentscheidung; Gemischt genutztes EFH

1. Hinsichtlich eines Gegenstandes, der sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nicht unternehmerische Zwecke vorgesehen ist (sog. gemischte Nutzung), hat der Unternehmer ein Zuordnungswahlrecht. 2. Die Zuordnung des Gegenstandes zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung; diese muss in der abzugebenden Voranmeldung ihren Niederschlag finden.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger zu Recht Vorsteuern aus der Errichtung eines Einfamilienhauses geltend macht.