FG München - Urteil vom 14.06.2007
14 K 4114/04
Normen:
UStG (1999) § 3a Abs. 1 § 3b Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1990

Zeitweise Gestellung exklusiver Fahrzeuge mit professionellem Chauffeur ist keine Beförderungsleistung

FG München, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen 14 K 4114/04

DRsp Nr. 2007/15585

Zeitweise Gestellung exklusiver Fahrzeuge mit professionellem Chauffeur ist keine Beförderungsleistung

Die zeitweise Gestellung exklusiver Fahrzeuge mit professionellem Chauffeur durch einen Chauffeur- und Limousinenservice zur zeitlich flexiblen Durchführung der jeweils vom Kunden gewünschten Beförderungen geht über eine reine Beförderungsleistung hinaus. Es liegt eine sonstige Leistung eigener Art vor, deren Ort sich nach der Grundregel des § 3a Abs. 1 UStG nach dem Sitz des leistenden Unternehmers richtet.

Normenkette:

UStG (1999) § 3a Abs. 1 § 3b Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die Klägerin nicht steuerbare Beförderungsleistungen im Ausland erbracht hat.

Die Klägerin betreibt einen sog. Chauffeur- und Limousinen-Service. Ihre Serviceleistungen bestehen u. a. darin, den Bestellern für einen bestimmten Zeitraum an gewünschten Orten im In- und Ausland moderne komfortable Luxuslimousinen mit Chauffeur zu überlassen. Diese Leistungen werden nach Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet.