| Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Als Zollgebiet wird ein Gebiet bezeichnet, an dessen Grenzen Zölle und u.U. weitere Abgaben für eingeführte Waren erhoben werden, und an denen deshalb Zoll- und Grenzkontrollen durchgeführt werden. Häufig ist das Zollgebiet mit dem Hoheitsgebiet eines Staates identisch. Historische, wirtschaftliche oder geographische Besonderheiten führen jedoch bei einigen der Staaten zu Abweichungen. Deshalb ist die Zollgrenze nicht immer identisch mit der Staatsgrenze. So kann beispielsweise ein Freihafen zum Wirtschaftsgebiet und Steuergebiet eines Landes gehören, vom Zollgebiet aber ausgenommen sein. Neben den Landgebieten und dem technisch nutzbaren Erduntergrund gehören auch die Küstengewässer bis zu einer Ausdehnung von zwölf Seemeilen (entspricht 22,22 km) von der Basislinie aus sowie der Luftraum in der durch konventionelle Flugzeuge erreichbaren Flughöhe i.d.R. zum Zollgebiet. Botschaften, Gesandtschaften und Konsulate anderer Staaten gehören ebenso zum Zollgebiet, wie auch Einrichtungen, die von Truppen anderer Staaten unterhalten werden. Freizonen und Freilager gehören trotz ihres Sonderstatus regelmäßig ebenfalls zum Zollgebiet. Die Zollbehörde (in Deutschland die Bundeszollverwaltung) überwacht die Zollgrenze.
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