Die Beschwerde hat teilweise Erfolg, weil der Beklagte zu 1) die von ihm mit 195,11 EURO angemeldete Umsatzsteuer nur in Höhe von 19,76 EURO erstattet verlangen kann. Dadurch verringert sich seine Forderung gegen die Klägerin von 1.414,54 EURO um 175,35 EURO (195,11 ./. 19,76) auf den tenorierten Betrag.
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