FG Nürnberg - Urteil vom 21.05.2007
II 49/04
Normen:
UStG § 14 Abs. 4 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; UStG § 15 Abs. 1a Nr. 2 ; 6-Umsatzsteuerrichtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 lit.a ; 6-Umsatzsteuerrichtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 1 lit. a ; 6-Umsatzsteuerrichtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3 ;

Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über unternehmerisch veranlasste Übernachtungen (Streitjahr 1999) Kein Vertrauensschutz aus Abschnitt (A) 196 Abs. 4 i.V.m. A 184 UStR 1996/20 00

FG Nürnberg, Urteil vom 21.05.2007 - Aktenzeichen II 49/04

DRsp Nr. 2007/15049

Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über unternehmerisch veranlasste Übernachtungen (Streitjahr 1999) Kein Vertrauensschutz aus Abschnitt (A) 196 Abs. 4 i.V.m. A 184 UStR 1996/20 00

1. Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über Übernachtungskosten, die auf die Namen der Arbeitnehmer des Unternehmers ausgestellt sind, waren in der Zeit von 01.04.1999 bis 31.12.1999 nicht abzugsfähig. 2. Der Anspruch konnte nicht auf die Regelungen der 6. EG-RL gestützt werden. Ein Anspruch ergab sich auch nicht aus dem Vertrauen auf das Fortbestehen der Richtlinienregelungen in A 196 Abs. 4 i.V.m. A 184 UStR 1996/2000 über den 31.03.1999 hinaus.

Normenkette:

UStG § 14 Abs. 4 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; UStG § 15 Abs. 1a Nr. 2 ; 6-Umsatzsteuerrichtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 lit.a ; 6-Umsatzsteuerrichtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 1 lit. a ; 6-Umsatzsteuerrichtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Finanzamt zu Recht Vorsteuerbeträge nicht zum Abzug zuließ aus Rechnungen über unternehmerisch veranlasste Übernachtungen, die auf die Arbeitnehmer der Klägerin ausgestellt worden waren.