Das Ehepaar Dr. W. ist bei einem Flugzeugabsturz in P. (Tahiti) am 22. Juli 1973 ums Leben gekommen. Die Kläger sind die gesetzlichen Erben der Frau Dr. Ingund W., die Beklagten die gesetzlichen Erben ihres Ehemanns Dr. Bertram W. Die Parteien gehen - entsprechend der Vermutung des § 11 Verschollenheitsgesetz - davon aus, dass keiner der verunglückten Ehegatten den anderen überlebt hat.
Die beiden Erblasser hatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt. Am 6. August 1973 ist für die damals unbekannten Erben Nachlaßpflegschaft angeordnet worden; aus dem hierfür erstellten Nachlaßverzeichnis ergibt sich, dass der Zugewinn des verstorbenen Ehemanns den der verstorbenen Ehefrau übersteigt.
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