FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.06.2010
4 K 80/07
Normen:
UStG § 14c Abs. 1; UStG § 17 Abs. 1; AO § 226; AO § 251; InsO § 94; InsO § 95; InsO § 96;

Zulässigkeit der Aufrechnung des Finanzamtes gegen einen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Umsatzsteuererstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2010 - Aktenzeichen 4 K 80/07

DRsp Nr. 2010/18657

Zulässigkeit der Aufrechnung des Finanzamtes gegen einen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Umsatzsteuererstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen

Der aus § 14c Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 UStG begründete Erstattungsanspruch wegen Berichtigung des unrichtigen Steuerbetrages ist insolvenzrechtlich bereits mit der Ausgabe der unrichtigen Rechnung begründet. Bestätigung der BFH-Rechtsprechung des 7. Senates (Urteil vom 4.2.2005 VII R 20/04, BStBl II 2010, 55).

Normenkette:

UStG § 14c Abs. 1; UStG § 17 Abs. 1; AO § 226; AO § 251; InsO § 94; InsO § 95; InsO § 96;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Zulässigkeit der Aufrechnung des Finanzamtes gegen einen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Umsatzsteuererstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen streitig.

Für das Vermögen der X GmbH (Insolvenzschuldnerin), früher firmierend unter Y GmbH, ist mit Beschluss des Amtsgerichts vom 20.09.2005 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter ernannt worden.