VG Ansbach, vom 16.05.1972 - Vorinstanzaktenzeichen 658 I/71
VGH Bayern, vom 24.01.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 90 IV 72
Zulässigkeit der Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer in Bayern
BVerwG, Urteil vom 28.06.1974 - Aktenzeichen VII C 16.73
DRsp Nr. 2006/11221
Zulässigkeit der Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer in Bayern
Auch unter der Geltung des Art. 105 Abs. 2aGG können die Gemeinden nach Maßgabe der Landesgesetze die traditionelle Getränkesteuer erheben, da diese Steuer als örtliche Verbrauchssteuer mit der Bundesumsatzsteuer nicht gleichartig ist.