FG Sachsen - Urteil vom 08.09.2011
6 K 501/10
Normen:
UStG § 2; UStG § 16 Abs. 2 S. 1; InsO § 35 Abs. 2; InsO § 295 Abs. 2; InsO § 55; InsO § 96 Abs. 1; InsO § 80;

Zulässigkeit der Verrechnung des Vorsteuervergütungsanspruchs der Insolvenzmasse mit der Umsatzsteuerschuld des Neuerwerbs Insolvenzmasse und Neuerwerb sind keine verschiedenen Rechtspersönlichkeiten bzw. Steuersubjekte

FG Sachsen, Urteil vom 08.09.2011 - Aktenzeichen 6 K 501/10

DRsp Nr. 2012/7433

Zulässigkeit der Verrechnung des Vorsteuervergütungsanspruchs der Insolvenzmasse mit der Umsatzsteuerschuld des Neuerwerbs Insolvenzmasse und Neuerwerb sind keine verschiedenen Rechtspersönlichkeiten bzw. Steuersubjekte

Der Aufrechnung des Umsatzsteuervergütungsanspruchs der Masse mit der Umsatzsteuerschuld aus der Neuerwerbstätigkeit der Insolvenzschuldnerin desselben Kalenderjahres steht ein Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 InsO nicht entgegen. Das Insolvenzunternehmen und das sog. Neuerwerbs-Unternehmen bilden -auch bei verschiedenen Steuernummern- keine unterschiedlichen Rechtspersönlichkeiten bzw. Steuersubjekte (entgegen Sächsisches FG v. 27.8.2008, 2 K 998/08).

1. Die Klage wird angewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin zur Last.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 2; UStG § 16 Abs. 2 S. 1; InsO § 35 Abs. 2; InsO § 295 Abs. 2; InsO § 55; InsO § 96 Abs. 1; InsO § 80;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides.