FG Münster, vom 16.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 5246/06
Zulässigkeit flächenbezogener Vorsteueraufteilung in Spielhallen
BFH, Urteil vom 05.09.2013 - Aktenzeichen XI R 4/10
DRsp Nr. 2013/22859
Zulässigkeit flächenbezogener Vorsteueraufteilung in Spielhallen
Der Betreiber einer Spielhalle kann Vorsteuerbeträge, die weder seinen steuerfreien Umsätzen mit Geldspielgeräten noch seinen steuerpflichtigen Umsätzen mit Unterhaltungsspielgeräten direkt und unmittelbar zuzuordnen sind, grundsätzlich nicht nach den Flächen aufteilen, auf denen einerseits die Geldspielgeräte und andererseits die Unterhaltungsspielgeräte aufgestellt sind (sog. Flächenschlüssel).