Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. September 2008 -
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 24.695,40 € festgesetzt; er setzt sich wie folgt zusammen:
Zahlungsantrag: 15.594,40 €
Klageantrag zu II: 2.556,46 €
Klageantrag zu III: 6.544,54 €.
Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision liegen im Streitfall nicht vor.
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