Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Januar 2013 7 K 7132/10 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 14. April 2010 aufgehoben.
Die Umsatzsteuer wird unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids des Beklagten für 2008 vom 4. Februar 2010 auf ... € festgesetzt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein Landkreis, dem im Rahmen der öffentlichen Gewalt als hoheitliche Aufgabe u.a. der Bau, die Unterhaltung und die Erhaltung der Verkehrssicherheit der Straßen in seinem Gebiet obliegt. Diese Aufgaben erfüllte der Kläger durch einen Eigenbetrieb ohne Rechtspersönlichkeit mit der Bezeichnung "Kreisstraßenbetrieb".
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