Die Beteiligten streiten darüber, ob und ggf. in welchem Umfang die Klägerin im Streitjahr 2001 steuerbare und steuerpflichtige Umsätze erzielt hat.
Die Europäische Gemeinschaft zahlt Subventionen für den Export bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Je nach Erzeugnis wird eine einheitliche oder nach Drittstaaten differenzierte Ausfuhrerstattung gezahlt. Über die Erfüllung der Zollformalitäten in dem Drittland muss der Exporteur bestimmte Nachweise führen, um die Ausfuhrerstattung zu erhalten.
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