Streitig sind Vorsteuerbeträge aus Umbaukosten für ein Gebäude.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft (KG), die im Jahre 2007 errichtet wurde. Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Grundstücken insbesondere von Grundstücken in M.
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