FG Niedersachsen - Urteil vom 11.12.2008
5 K 330/07
Normen:
UStG § 4 Nr. 8 Buchst. f;
Fundstellen:
DStRE 2010, 43

Zum Umfang der steuerfreien Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchstabe f) UStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 5 K 330/07

DRsp Nr. 2009/22132

Zum Umfang der steuerfreien Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchstabe f) UStG

1. Die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG steuerfrei. 2. Bei der Vermittlung handelt es sich um die Tätigkeit einer Mittelsperson, die nicht den Platz einer der Parteien des zu vermittelnden Vertrages über ein Finanzprodukt einnimmt und deren Tätigkeit sich von den vertraglichen Leistungen, die von den Vertragsparteien erbracht werden, unterscheiden. Der Vermittler hat grds. kein Eigeninteresse. 3. Die Steuerfreiheit der Vermittlungstätigkeit setzt nicht voraus, dass zwischen dem Vermittler und einer der Parteien des zu vermittelnden Vertrages ein Vertragsverhältnis besteht.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 8 Buchst. f;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, ob Provisionserlöse als Umsätze aus der Vermittlung von Kapitalanlagen i.S.d. § 4 Nr. 8 Buchst. f Umsatzsteuergesetz (UStG) als von der Umsatzsteuer befreit zu behandeln sind.