Zuordnung des Verzichts auf das Privatliquidationsrecht zur unternehmerischen Sphäre des Medizinprofessors hinsichtlich Steierbefreiung; Gewährung einer Ausgleichszahlung aus Anlass der Versetzung eines Universitätsprofessors und Klinikdirektors
FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.09.2020 - Aktenzeichen 4 K 67/18
DRsp Nr. 2020/17042
Zuordnung des Verzichts auf das Privatliquidationsrecht zur unternehmerischen Sphäre des Medizinprofessors hinsichtlich Steierbefreiung; Gewährung einer Ausgleichszahlung aus Anlass der Versetzung eines Universitätsprofessors und Klinikdirektors
Die aus Anlass der Versetzung eines Universitätsprofessors und Klinikdirektors gewährte Ausgleichszahlung für den versetzungsbedingten Wegfall der auf beamtenrechtlicher Grundlage gewährten Möglichkeit zur Behandlung von Patienten im Nebenamt (Privatliquidation) ist dann nicht der unternehmerischen Sphäre des Medizinprofessors zuzuordnen, wenn sich die Zahlung in erster Linie als Gegenleistung für die vorzeitige Aufgabe der Position des Klinikdirektors darstellt und sich lediglich der Höhe nach an den bisherigen Einkünften aus freiberuflicher medizinischer Tätigkeit orientiert.Bei einer unterstellten Zuordnung des Verzichts auf das Privatliquidationsrecht zur unternehmerischen Sphäre des Medizinprofessors greift jedenfalls die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG ein, soweit sich der Verzicht ausschließlich auf die Durchführung gemäß § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreiter Umsätze aus ärztlichen Heilbehandlungen bezieht.
Tenor
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