Streitig ist der Umfang des Vorsteuerabzugs aus der Errichtung eines teilweise für das Unternehmen des Klägers genutzten Gebäudes.
Der Kläger ist als Rechtsbeistand unternehmerisch tätig. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Seine Ehefrau betreibt ein Büro für Schreibarbeiten und Textverarbeitung; sie versteuert ihre Umsätze ebenfalls nach den allgemeinen Vorschriften des UStG.
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