FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.05.1995
11 K 89/92
Normen:
UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b ; UStG (1980) § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG (1980) § 2 Abs. 1 S. 2 ;

Zuordnung eines gemischt genutzten PKW zum nichtunternehmerischen Bereich bei überwiegender betrieblicher Nutzung; Umsatzsteuer 1989

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.1995 - Aktenzeichen 11 K 89/92

DRsp Nr. 2002/12033

Zuordnung eines gemischt genutzten PKW zum nichtunternehmerischen Bereich bei überwiegender betrieblicher Nutzung; Umsatzsteuer 1989

Ein Unternehmer kann einen teils unternehmerisch und teils nichtunternehmerisch genutzten Pkw auch bei einer 80%igen betrieblichen Nutzung dem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen.

Normenkette:

UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b ; UStG (1980) § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG (1980) § 2 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Es ist streitig, ob die Veräußerung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten Pkws eines Unternehmers an einen Nichtunternehmer eine Umsatzsteuer (USt)-Pflicht auslöst.