Streitig ist, ob bei gemischt genutzten Grundstücken die Aufteilung der abziehbaren Vorsteuern aus den Herstellungskosten nach Auffassung der Finanzverwaltung allein nach dem Verhältnis der jeweiligen Nutzflächen oder auch nach dem Verhältnis der erzielten steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Umsätze zulässig ist.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|