Der Kläger ist Verwalter in dem am 1. September 2001 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der "X" GmbH - im Folgenden: Gemeinschuldnerin-, anhängig beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen .
Am 10. Oktober 2001 reichte der Kläger beim Beklagten eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den April 2001 ein, aus der sich ein Guthaben in Höhe von insgesamt 11 324,94 DM (= 5 790,35 EURO ) bestehend aus Lohnsteuer in Höhe von 10 739,54 DM (= 5 491,04 EURO), Solidaritätszuschlag in Höhe von 526,17 DM (= 269,03 EURO) und römisch-katholischer Kirchensteuer in Höhe von 59,23 DM (= 30,28 EURO) ergab. Der Beklagte stimmte dieser Anmeldung im Laufe des Monats Oktober 2001 zu.
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