FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.06.2012
6 K 2615/09
Normen:
UStG § 4 Nr. 1b; UStG § 6a Abs. 1 S. 1; UStDV § 17a Abs. 1; UStDV § 17c Abs. 1;

Zur Frage des Nachweises des physischen Gelangens von Fahrzeugen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2012 - Aktenzeichen 6 K 2615/09

DRsp Nr. 2012/17890

Zur Frage des Nachweises des physischen Gelangens von Fahrzeugen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Im Einzelfall kann durch eine zeitnahe Zulassung eines Fahrzeuges im übrigen Gemeinschaftsgebiet der Nachweis erbracht werden, dass das Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde und damit die objektiven Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 1b; UStG § 6a Abs. 1 S. 1; UStDV § 17a Abs. 1; UStDV § 17c Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist das Vorliegen von steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen in den Streitjahren 1999 und 2000.