SchlHOLG - 23.10.1986 (15 WF 122/86 und 128/86) - DRsp Nr. 1994/13842
SchlHOLG, vom 23.10.1986 - Aktenzeichen 15 WF 122/86 und 128/86
DRsp Nr. 1994/13842
Zur Mangelfallberechnung, wenn die Ansprüche eines minderjährigen unverheirateten, nicht mehr dem Haushalt des Unterhaltspflichtigen angehörigen Kindes mit denen haushaltsangehöriger Unterhaltsberechtigter (hier: weiterer minderjähriger unverheirateter Kinder und der zweiten Ehefrau) zusammentreffen. Vorrangige Befriedigung der haushaltsangehörigen Berechtigten bis zur Höhe des Mindestbedarfes. Zum Selbstbehalt des Pflichtigen.