FG Nürnberg - Urteil vom 28.05.2013
2 K 417/11
Normen:
§ 6a UStG; § 17a UStDV;

Zur Nachweispflicht hinsichtlich der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

FG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2013 - Aktenzeichen 2 K 417/11

DRsp Nr. 2014/9093

Zur Nachweispflicht hinsichtlich der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

Die Verpflichtung des Unternehmers aus § 6a Abs. 3 UStG, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach Maßgabe der §§ 17a - 17c UStDV nachzuweisen, ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Ein inhaltlich falscher CMR-Frachtbrief stellt keinen korrekten Belegnachweis i. S. d. § 17a Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV dar.

Normenkette:

§ 6a UStG; § 17a UStDV;

Tatbestand:

Streitig ist, ob steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung -GmbH-. Sie betreibt einen Kfz-Handel und erzielt Umsätze aus steuerpflichtigen und steuerfreien Lieferungen. In der von ihr am 05.05.2006 eingereichten Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2005, die als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkte (§§ 168, 164 AO), errechnete sie eine Umsatzsteuererstattung i.H.v. 510.296,63 €. Umsätze aus steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen waren i.H.v. 3.518.990 € angegeben.