Der Kläger (geboren ... 1930) ist Rentner. Bis zu seinem Eintritt in den Vorruhestand im Jahr 1992 arbeitete er als gelernter Schlosser und Biegemeister auf Montage im Anlagenbau, u. a. für die Firmen ... und zuletzt ... bei ... Dabei war er teilweise als Angestellter, meist aber auf Stundenlohnbasis beschäftigt; teilweise übernahm er dabei als Obermonteur auch Leitungsfunktionen.
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