FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.11.2005
4 K 44/05
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 2 Abs. 1 § 4 Nr. 21, Nr. 23, Nr. 25 ; 6. RLEWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h, Abs. 2 ;

Zur Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze aus der Tätigkeit eines Familien- und Einzelfallhelfers

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.11.2005 - Aktenzeichen 4 K 44/05

DRsp Nr. 2006/11903

Zur Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze aus der Tätigkeit eines Familien- und Einzelfallhelfers

Die Leistungen eines freien Mitarbeiters im Bereich der intensiven sozialpädagogischen Einzelfallberatung, des betreuten Wohnens, der Familienhilfe und -therapie auf Honorarbasis sind nur umsatzsteuerfrei, soweit sie das betreute Wohnen betreffen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 2 Abs. 1 § 4 Nr. 21, Nr. 23, Nr. 25 ; 6. RLEWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h, Abs. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist zum einen streitig, ob der Kläger mit der von ihm ausgeübten Tätigkeit als Familien- und Einzelfallhelfer steuerbare und steuerpflichtige Umsätze erzielt hat und zum anderen, ob der Beklagte, das Finanzamt (FA), wegen eines Vollzugsdefizits gehindert ist, einen gesetzlich entstandenen Steueranspruch geltend zu machen.

Der Klage liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zu Grunde: