BFH vom 27.09.1993
V B 31/92

Zur Umsatzsteuerpflicht von gewerblichen Krankenhausbetreibern (§ 4 UStG)

BFH, vom 27.09.1993 - Aktenzeichen V B 31/92

DRsp Nr. 1997/8693

Zur Umsatzsteuerpflicht von gewerblichen Krankenhausbetreibern (§ 4 UStG)

In § 4 Nr. 14 UStG hat der Gesetzgeber die Steuerfreiheit lediglich auf die Umsätze von Ärzten aus ihren ärztlichen Leistungen beschränkt. Die Krankenhausbetreiber sind nach § 4 Nr. 16 b UStG nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn mindestens 40 % der jährlichen Pflegetage auf Patienten entfallen, bei denen das Entgelt bestimmte soziale Grenzen nicht überschreitet (vgl. § 67 AO). Ärzte, die ein Krankenhaus betreiben, sind nur mit ihren ärztlichen Leistungen von der Umsatzsteuer befreit, und zwar auch dann, wenn das Krankenhaus nicht die vorgenannten Voraussetzungen des § 14 Nr. 16 b UStG erfüllt.

Für die Praxis: