Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin Vorsteuer aus Rechnungen an ihre Organtochter zusteht, bei denen die entsprechenden Leistungen zu einem Zeitpunkt erbracht worden sind, als die Organtochter noch zu einem anderen Organträger gehörte. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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