Die Parteien, die um nachehelichen Unterhalt streiten, schlossen im Jahre 1965 die (kinderlos gebliebene) Ehe. Seit dem Auszug der Ehefrau (Beklagte und Widerklägerin) aus der gemeinsamen Wohnung im Mai 1977 lebten sie getrennt.
Aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Recklinghausen vom 19. Juni 1978 zahlte der Ehemann (Kläger und Widerbeklagter) an die Ehefrau monatlich 500 DM als Trennungsunterhalt. Diese Leistung setzte er noch bis einschließlich August 1984 fort, auch nachdem die Ehe der Parteien seit dem 31. Dezember 1981 geschieden war.
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