FG Niedersachsen - Urteil vom 13.08.2009
16 K 10313/07
Normen:
InsO § 25 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 13a Abs. 1 Nr. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2;

Zurechnung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus einer neu aufgenommenen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu den Masseverbindlichkeiten trotz Unkenntnis des Insolvenzverwalters von der Nutzung eines zur Masse gehörenden Wirtschaftsguts; Insolvenz; Zurechnung; Umsatzsteuerverbindlichkeiten; Insolvenzschuldner; Masseverbindlichkeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2009 - Aktenzeichen 16 K 10313/07

DRsp Nr. 2010/23149

Zurechnung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus einer neu aufgenommenen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu den Masseverbindlichkeiten trotz Unkenntnis des Insolvenzverwalters von der Nutzung eines zur Masse gehörenden Wirtschaftsguts; Insolvenz; Zurechnung; Umsatzsteuerverbindlichkeiten; Insolvenzschuldner; Masseverbindlichkeit

1. Masseverbindlichkeiten sind u. a. solche, die durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden. 2. Masseverbindlichkeiten müssen nicht zwingend allein durch Handlung eines Insolvenzverwalters begründet werden. USt-Verbindlichkeiten können als Masseverbindlichkeiten auch durch erneutes Tätigwerden des Insolvenzschuldners entstehen und zwar unabhängig davon, ob eine Verwendung der Insolvenzmasse mit oder ohne Kenntnis und Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgt.

Normenkette:

InsO § 25 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 13a Abs. 1 Nr. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners entstandenen Umsatzsteuern eine Masseverbindlichkeit darstellen.