FG Köln, vom 10.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 106/04
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an einen Vorsteuer-Vergütungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 14.12.2012 - Aktenzeichen V B 19/12
DRsp Nr. 2013/3289
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an einen Vorsteuer-Vergütungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Die Frage, ob ein wirksamer Vorsteuer-Vergütungsvertrag, einen Eintrag in Ziffer 9 a erfordert, ist nicht klärungsbedürftig, da der BFH bereits entschieden hat, dass es sich ohne die Angaben zu Ziffer 9 b nicht um einen vollständigen Antrag handelt, so dass ein Antrag ohne diese Angabe nicht fristwahrend ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1840 m.w.N.).
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass der Vorsteuer-Vergütungsantrag dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechen muss.
Normenkette:
UStG § 18 Abs. 9;
Gründe
I.
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