I. Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) wendet sich gegen die Entscheidung des Finanzgerichts (FG), wonach auf den Verkauf von Messekatalogen durch die Klägerin und Beschwerdegegnerin, eine Messegesellschaft, der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist.
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