FGt Köln, vom 10.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 3985/04
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die formalen Anforderungen an einen Vorsteuervergütungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 14.12.2012 - Aktenzeichen V B 20/12
DRsp Nr. 2013/6281
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die formalen Anforderungen an einen Vorsteuervergütungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Die Frage, ob ein wirksamer Vorsteuer-Vergütungsantrag, einen Eintrag in Ziffer 9 a erfordert, ist nicht klärungsbedürftig, da der BFH bereits entschieden hat, dass es sich ohne die Angaben zu Ziffer 9 b nicht um einen vollständigen Antrag handelt, so dass ein Antrag ohne diese Angabe nicht fristwahrend ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1840 m.w.N.).
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass die Frist für die Einreichung eines Vorsteuer-Vergütungsantrags gemäß § 18 Abs. 9 S. 3 UStG nur durch Einreichung eines vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrags gewahrt wird (BFH – BFH/NV 2012, 1840)